Kosten und Förderung
Die Betreuungskosten für eine Tagesmutter werden vom Jugendamt bezuschusst. Der Eigenanteil richtet sich nach der Anzahl der Geschwisterkinder und der durchschnittlichen monatlichen Betreuungszeit. Es entstehen daher für die Betreuung bei der Tagesmutter ähnliche Kosten wie in der Kinderkrippe.
Diese Förderung durch das Jugendamt ist einkommensunabhängig und steht jedem Kind ab dem 1. Lebensjahr für mindestens 30 Stunden Betreuung pro Woche zu.
Bei alleinerziehenden Elternteilen oder sozial schwachen Familien kann auf Antrag auch die komplette Übernahme der Kosten durch das Jugendamt erfolgen.
Eltern von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren können hierbei frei zwischen der Betreuung bei einer Tagesmutter oder in einer Kinderkrippe wählen.
Gerne berate ich Sie zu diesem Thema oder Sie informieren sich direkt beim Jugendamt Ihres Wohnortes.
Hier finden Sie alle Informationen zur Kontaktaufnahme.
Verpflegung
Da die Vorstellungen und Ansprüche an die Ernährung in der heutigen Zeit immer vielfältiger werden, bringen die von mir betreuten Kinder ihr Essen sowohl für das Frühstück wie auch für das Mittagessen selbst mit.
Somit fallen hierfür keine weiteren Kosten für Sie als Eltern an.